Am 9. Mai 1944 wurde vom Amtsgruppenchef D im SS-Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (SS-WVHA) in einem Sonderbefehl an die KZ‑Kommandanten angeordnet, dass als Luftschutzmaßnahme in den Konzentrationslagern „[F]ür jeden stehenden Posten [...] entweder ein Beton-Einmann-Bunker [...] aufzustellen oder ein ca. 1,80 m tiefes Einmann-Hockloch, ausgeschalt, zu errichten“ sei. Darüber hinaus wurde angeordnet, dass „sofort vor die Eingänge der einzelnen Schutzhaftlager bei Nacht ein MG‑Posten aufzustellen“ sei. Entsprechend wurden im KZ Neuengamme ab Mitte 1944 rings um das Lager in Abständen von 50 m so genannte Einmannbunker errichtet, die den Posten als Splitterschutz bei Fliegerangriffen dienen sollten. Die 1,60 m × 1,60 m großen und ca. 2,50 m hohen Betonunterstände wurden aus so genannten „Splitterschutzbalken“, die in der Betonstein-Abteilung des Klinkerwerks Neuengamme hergestellt wurden, errichtet.
An den verschiedenen Eingängen ins „Schutzhaftlager“ (Häftlingslager) und in die Industriebetriebe wurden außerdem sieben MG‑Unterstände errichtet. Die ca. 3 m × 3 m großen und ca. 3 m hohen Unterstände waren aus Stahlbeton. Um die Bunker wurde Erde und Abraum angeschüttet, sodass jeder Unterstand eine 12 m × 12 m große Fläche beanspruchte.
Am 2. Mai 1945 wurde das von der SS geräumte Konzentrationslager Neuengamme von der britischen Armee übernommen. Nachdem die britische Militärverwaltung das Gelände kurzzeitig als Lager für Displaced Persons (DP‑Camp) und als Lager für deutsche Kriegsgefangene genutzt hatte, wurde ab November 1945 ein ziviles Internierungslager, das „Civil Internment Camp No. 6“ (CIC 6), eingerichtet. Der KZ‑Zaun wurde weiter ausgebaut und es wurden zusätzliche Wachtürme errichtet. Die Einmannbunker wurden in dem britischen Wachsystem aber nicht weiter genutzt und standen leer.
Am 6. September 1948 wurde das Gelände an die Hamburger Gefängnisbehörde übergeben, die es als „Männergefängnis Neuengamme“ weiternutzte. Die Unterstände und Bunker wurden auch hier nicht weitergenutzt.
Im Februar 1949 erhob der Bauernverband namens eines anliegenden Landwirts die Forderung, vier MG‑Unterstände, die auf dessen Feldern lagen, zu entfernen. Am 5. und am 12. November 1949 wurden auf Anordnung des Legal/Penal Section Commissioner’s Office Hansestadt Hamburg „unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften und unter Heranziehung von Polizeikräften [...] die ausserhalb des Anstaltsgelände befindlichen 7 MG‑Schiessstände und einige 1‑Mann-Beobachtungsposten [...] gesprengt“. Die übrigen Beobachtungsposten sind „anstaltsseitig niedergelegt worden“