Kläranlage

Am 25. Mai 1940 wurde die Firma Börner & Herzberger im Namen des Chefs des Amtes II – Bauten – im SS‑Hauptamt Haushalt und Bauten (HAHuB) vom Hauptabteilungsleiter SS‑Hauptsturmführer List beauftragt, die Wasserwerke, Kläranlagen und Rohrleitungen in mehreren Konzentrationslagern auszuführen. Unter anderem war die Firma Börner & Herzberger mit dem Bauvorhaben „K. L. Neuengamme bei Hamburg“ beauftragt. Es ist jedoch davon auszugehen, dass die Firma Börner & Herzberger entgegen der Auftragserteilung lediglich mit der Planung und der Kontrolle der Bauarbeiten befasst war, während die unmittelbare Ausführung und die örtliche Bauleitung bei der „SS‑Neubauleitung Neuengamme“ lag.

1941 wurde im KZ Neuengamme die Wasserver- und ‑entsorgung mit einem Klärwerk im Süden des KZ-Geländes fertig gestellt.

Bei der Kläranlage handelte es sich um eine konventionelle Anlage nach dem damaligen Stand der Technik. Die Abwässer wurden in das Rechenbecken im Betriebsgebäude gepumpt, in dem die groben Feststoffe herausgefiltert werden. Dann wurde das Abwasser im Belebungsbecken und im Nachklärbecken gereinigt.

Sowohl das kleine Pumpenhaus als auch das zweigeschossige Betriebsgebäude waren aus Klinkern errichtet und weiß verputzt.

Am 2. Mai 1945 wurde das von der SS geräumte Konzentrationslager Neuengamme von der britischen Armee übernommen. Nachdem die britische Militärverwaltung das Gelände kurzzeitig als Lager für Displaced Persons (DP‑Camp) und als Lager für deutsche Kriegsgefangene genutzt hatte, wurde im November 1945 ein ziviles Internierungslager, das „Civil Internment Camp No. 6“ (CIC 6), eingerichtet. Die Kläranlage wurde für die Nutzung im neu eingerichteten Internierungslager als nicht mehr ausreichend beurteilt. Daraufhin wurde im Auftrag der britischen Lagerverwaltung ab dem 16. November 1945 von der Hamburger Firma Spengler & Co. eine neue Kläranlage südlich des Standortes der alten Kläranlage errichtet.

Am 6. September 1948 wurde das Gelände an die Hamburger Gefängnisbehörde übergeben, die es als „Männergefängnis Neuengamme“ weiternutzte. Die neue Kläranlage wurde 1948 vom Tiefbauamt der Hansestadt Hamburg ebenfalls als technisch mangelhaft und nicht ausreichend beurteilt, jedoch „müssen [diese Mängel] zunächst so hingenommen werden“.

Die alte Kläranlage wurde zu dieser Zeit als Reserve weitergenutzt. In den folgenden Jahren wurde die Anlage aber teilweise demontiert, wobei wegen der hohen Kosten kein Totalabriss erfolgte.

Im April/Mai 1963 wurden die baulichen Reste dann im Rahmen eines Ausbildungslehrgangs des Technischen Hilfswerks gesprengt.