Schießstand

In der ersten Planung der „Metallwerke Neuengamme“ (im SS-Jargon „Fertigungsstelle“ und im Nachhinein nach dem Firmeninhaber „Walther-Werke“ genannt) war noch kein Schießstand vorgesehen. Nachdem aber 1943 geplant wurde, die Produktion auf das Selbstladegewehr G+43 umzustellen, war zum Einschießen der Läufe ein Schießstand erforderlich. Dieser war am südöstlichen Flügel als ein langer Anbau vorgesehen. Aus nicht bekannten Gründen ist dieser Anbau, der im zweiten Bauabschnitt errichtet werden sollte, aber nicht verwirklicht worden. Ob dafür ein Ersatz geschaffen wurde, ist nicht bekannt. Möglicherweise erfolgte das Einschießen der Gewehre aber an einem provisorischen Schießstand, der nördlich der Kläranlage errichtet wurde. Eine hohe Böschung am Klärwerk diente als Kugelfang. Dieser provisorische Schießstand wurde von der SS und der Gestapo-Leitstelle Hamburg auch als Hinrichtungsstätte genutzt. Ob dieser Schießstand ursprünglich für die Waffenproduktion in den „Metallwerken Neuengamme“ der Carl Walther GmbH („Walther-Werke“) oder als Hinrichtungsstätte und SS‑Schießstand errichtet wurde, ist nicht bekannt.

Der Schießstand bestand lediglich aus einem Holzunterstand und wenigen versetzten Sichtblenden bzw. Sonnenlichtverschattungen.

Am 2. Mai 1945 wurde das von der SS geräumte Konzentrationslager Neuengamme von der britischen Armee übernommen. Nachdem die britische Militärverwaltung das Gelände kurzzeitig als Lager für Displaced Persons (DP‑Camp) und als Lager für deutsche Kriegsgefangene genutzt hatte, wurde im November 1945 ein ziviles Internierungslager, das „Civil Internment Camp No. 6“ (CIC 6), eingerichtet.

Am 6. September 1948 wurde das Gelände an die Hamburger Gefängnisbehörde übergeben, die es als „Männergefängnis Neuengamme“ weiternutzte. Die weitere Nutzung des Schießstandes durch die britische Militärverwaltung und im Männergefängnis XII sowie der Zeitpunkt des Abrisses des Schießstandes sind nicht bekannt.