Im Dezember 1942 wurde in einer umfassenden Überarbeitung der Anlage des KZ Neuengammes durch die Amtsgruppe C – Bauwesen – im SS‑Wirtschafts-Verwaltungshauptamt (WVHA) auch ein Produktionsstandort der SS‑eigenen Deutschen Ausrüstungswerke (DAW) im Süden des Lagers, in unmittelbarer Nähe der im Bau befindlichen Walther-Werke, geplant. Zwei quadratische, ca. 50 m × 50 m große massive Werkhallen und vier kleinere massive Gebäude waren in diesem üergeordneten Entwurf ausgewiesen. Der Standort war jedoch nicht im Detail entworfen.
Anfang 1943 wurde der Betrieb der DAW am Standort Neuengamme eingerichtet. Aber entgegen den Planungen wurde die erste DAW-Produktionsstätte – eine Tischlerei und eine Schlosserei – provisorisch in zwei bestehenden Baracken der Zentralbauleitung der Waffen‑SS und Polizei Hamburg-Neuengamme (ZBL) im angrenzenden Industriehof eingerichtet. Auch die Verwaltung erfolgte anfangs durch die ZBL.
Die Produktionsbedingungen waren durch diese schlechte räumliche Situation stark beeinträchtigt und der Werkleiter der DAW versuchte, durch provisorische Maßnahmen wie den Bau eines Schuppens als Materiallager und die Errichtung eines Anbaus für die Verwaltung Abhilfe zu schaffen.
Nachdem den DAW ab 1. Oktober 1943 das bereits Ende 1942 dafür vorgesehene Gelände östlich des bisherigen provisorischen Standortes im Industriehof zur Miete überlassen wurde, wurde ab Oktober 1943 im WVHA erneut damit begonnen, einen eigenständigen Produktionsstandort zu planen.
In einem Entwurf vom 18. Oktober 1943 waren nun vier Werkhallen von je 104,00 m × 20,00 m, ein Verbindungstrakt von 140,00 m × 20,00 m und eine 60,00 m × 15,00 m große Verwaltungsbaracke vorgesehen. Die geplante Bebauung umfasste 12 000 m2. Eine spätere Vergrößerung des Standortes durch die Verlegung des Hauptsammelgrabens, der das Gelände südlich diagonal durchschnitt, wurde zu diesem Zeitpunkt bereits erwogen.
Obwohl für 1944 eigentlich die Errichtung einer ersten Werkhalle geplant war, wurden stattdessen Anfang des Jahres durch die ZBL lediglich mehrere gebrauchte Holzbaracken – drei Werkstatt‑, eine Verwaltungs- und eine Abortbaracke – mit einer Grundfläche von 1700 m2 errichtet und der DAW zur Miete überlassen. In dem Mietvertrag zwischen dem zuständigen WVHA und den DAW wurde für die gebrauchten Baracken von einer maximalen Standdauer von 20 Jahren ausgegangen.
Es handelte sich um eine Ansammlung verschiedenster Baracken, unter anderem um eine 9,60 m × 41,30 m große OKH-Pferdestallbaracke (nach Angaben der DAW; gemäß der OKH-Normierung wären die Maße 9,56 m × 40,76 m), die über einen massiven Sockel mit Holzboden verfügte. Daran wurde ein 8 m langer, massiver Anbau mit einem Estrichboden errichtet. Die Baracke hatte ein mit Teerpappe gedecktes, flach geneigtes Satteldach mit einem durchgehenden Oberlicht.
Andere Baracken waren 8,14 m × 50,00 m und 15,00 m × 50,00 m große Normbaracken. Obwohl mit den fünf Baracken die Bauarbeiten des Produktionsstandortes vorerst als abgeschlossen galten, wurde weiter an einem Ausbau „durch weit umfangreichere Massivbauten“ geplant.
Trotz der angeblichen Fertigstellung wurde weiterhin vielfach mit Behelfslösungen gearbeitet, so verfügte die Tischlerei nur über eine (von der Feuerversicherung kritisierte) provisorische Spanabsaugung, und die Rohstoffe und die fertigen Erzeugnisse mussten im Freien gelagert werden. Im Frühjahr 1944 wurde durch die ZBL eine provisorische Garage aufgestellt und im Dezember 1944 kamen zwei weitere Arbeitsbaracken hinzu. Bis 1945 wurden so insgesamt sechs weitere Baracken, Schuppen und Garagen mit ungefähr der gleichen Grundfläche wie die fünf 1944 aufgestellten gebrauchten Holzbaracken.
Am 2. Mai 1945 wurde das von der SS geräumte Konzentrationslager Neuengamme von der britischen Armee übernommen. Nachdem die britische Militärverwaltung das Gelände kurzzeitig als Lager für Displaced Persons (DP‑Camp) und als Lager für deutsche Kriegsgefangene genutzt hatte, wurde ab November 1945 ein ziviles Internierungslager, das „Civil Internment Camp No. 6“ (CIC 6), eingerichtet. Der gesamte südliche Bereich des KZ wurde dazu in sieben eigenständige Lager unterteilt. Die Betriebsstätte der DAW wurde nach einigen Umbauten ab Januar 1946 als Lager III genutzt. Eine erste Baracke wurde bereits 1946 abgerissen, um auf der Fläche einen Sportplatz im Osten des Lagers III anzulegen.
Am 6. September 1948 wurde das Gelände an die Hamburger Gefängnisbehörde übergeben, die es als „Männergefängnis Neuengamme“ weiternutzte. Die ersten Baracken wurden bis Oktober 1950 und weitere bis November 1951 abgerissen. Bis Mitte der 1950er-Jahre wurden auch alle übrigen Baracken abgerissen und an dem Standort Ende der 60er Jahre ein landwirtschaftlicher Betrieb errichtet, der zur Eigenversorgung des Gefängnisses diente.