Vernichtung und Tod
Vernichtung und Tod
Im KZ Neuengamme starben die meisten Häftlinge durch Hunger und Kälte, mangelhafte Unterbringung und unzureichende Hygiene, Misshandlungen und überanstrengende Arbeit. 1942 führte die SS im Lager öffentliche Erhängungen als Strafe ein. Auch Polizei und Justiz nutzten das KZ als Hinrichtungsstätte. Die Toten wurden, nachdem ihnen das Zahngold entnommen worden war, in der Regel verbrannt. Anfangs geschah dies im städtischen Krematorium auf dem Ohlsdorfer Friedhof, ab 1942 verfügte das KZ Neuengamme über ein eigenes Krematorium. Verwandte der Verstorbenen konnten gegen eine Gebühr Urnen erhalten, die angeblich die Asche der Toten enthielten.
Tragbahre
5.0
Tragbahre, von der angenommen wird, dass sie aus dem KZ Neuengamme stammt. Sie wurde der KZ-Gedenkstätte im Herbst 1994 von der Strafanstalt Vierlande übergeben.
Sterben
5.1
Die Häftlinge waren täglich mit dem Tod konfrontiert – durch den Anblick Sterbender und Toter und durch die Gefahr, selbst umzukommen. Auch der beißende Rauch des Krematoriums erinnerte sie immer wieder an das tägliche Sterben. KZ-Gefangene wurden erschlagen, ertränkt, erhängt, erschossen, durch Giftgas getötet und auf bestialische Weise zu Tode gequält. Sie verhungerten und gingen durch ungenügende Kleidung, Unterbringung und Hygiene, durch Fehlen von Medikamenten und ärztlicher Hilfe, durch überanstrengende Arbeit und fortgesetzte Misshandlungen und Schikanen zugrunde. Viele ertrugen die Qualen des Lager das eins nicht länger und wählten den Freitod, indem sie die Postenkette überquerten oder den elektrisch geladenen Draht der Lagerumzäunung berührten.
Hinrichtungen und Mordaktionen
5.2
Im Frühjahr 1942 besuchte eine Ärztekommission das KZ Neuengamme und wählte „Arbeitsunfähige“, „Juden“ und andere Häftlinge aus, die in der „Euthanasie“-Tötungsanstalt in Bernburg/Saale mit Giftgas ermordet wurden („Aktion 14 f 13“). 1942 führte die SS Hinrichtungen als Lagerstrafe ein, die oft lageröffentlich auf dem Appellplatz vollzogen wurden. Im Frühjahr 1943 wurden in großer Zahl von der Justiz überstellte Sicherungsverwahrte über die Postenkette getrieben.Das KZ Neuengamme diente als zentrale Hinrichtungsstätte für Polizeigefangene, im August/September 1943 auch für Justizgefangene. Sie wurden an der Kläranlage erschossen oder im Arrestbunker, dem Lagergefängnis, erhängt. Auch sowjetische Kriegsgefangene, die aufgrund des „Kommissarbefehls“ in Wehrmachtslagern ausgesondert worden waren, wurden in Neuengamme getötet; 448 von ihnen wurden im Herbst 1942 in zwei Aktionen mit Zyklon B vergast.
5.2
Beurkundung der Todesfälle und Leichenbeseitigung
5.3
Bis März 1941 beurkundete das Standesamt des Ortes Neuengamme die Todesfälle im KZ Neuengamme, dann erhielt das KZ ein eigenes Standesamt („Sonderstandesamt A“). In der Leichenkammer entfernten Häftlinge unter Leitung des SS-Zahnarztes das Zahngold der Toten, das die Reichsbank erhielt. Anfangs brachte ein Bestattungsunternehmer die Toten zum städtischen Krematorium auf dem Ohlsdorfer Friedhof. Mehrere Hundert Leichen erhielten die anatomischen Institute der Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf und Kiel. Ab 1941 ließ die SS auch Leichen in einem provisorischen Krematorium in der Nähe des Lagers verbrennen, bis 1942 ein Krematorium neben dem Hauptlager in Betrieb genommen wurde. Es war bald zu klein, sodass im Dezember 1944 ein neues Krematorium den Betrieb aufnahm. Überlebende berichten, dass die Asche der Verstorbenen als Dünger in der KZ-Gärtnerei verstreut wurde.
Die Zahl der Toten
5.3
Da die SS kurz vor Kriegsende die Akten des KZ Neuengamme vernichtete, lässt sich die Zahl der Toten nicht exakt angeben. Durch Auswertung der erhaltenen Quellen gelang es in den vergangenen Jahren, sie genauer zu schätzen. Die Namen von ca. 20 400 Menschen, die im KZ Neuengamme (einschließlich der Außenlager) bis Ende März 1945 starben, sind bekannt (einschließlich der hingerichteten Gestapo- und Justizgefangenen). Die Gesamtzahl der Toten bis Ende März 1945 lässt sich auf ca. 26 800 schätzen. Bei den Räumungsmärschen und -transporten in die „Auffanglager“ (ohne das KZ Bergen-Belsen) und bei der Bombardierung der Häftlingsschiffe in der Lübecker Bucht starben mindestens 16 100 Menschen. Als Häftlinge des KZ Neuengamme einschließlich der hingerichteten Gestapo- und Justizgefangenen starben nachweisbar also mindestens 42 900 Menschen.
Hinzu kommen mehrere Tausend Häftlinge, die nach ihrem Abtransport, oft in stark geschwächtem Zustand, in anderen Lagern umkamen oder nach ihrer Befreiung an den Folgen der KZ-Haft starben.
Totenbuch
5.3